In vielen Branchen ist es üblich und an der Tagesordnung, mitunter sehr kurzfristig, Überstunden machen zu müssen. Meist bleibt den Arbeitnehmern nichts Anderes, als diese Extraarbeit in Kauf zu nehmen. Anderswo würde so Mancher gerne zwecks Aufbesserung der Haushaltskasse etwas mehr Arbeiten.
Was ist erlaubt und welche Rechte haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn es um Mehrarbeit geht?
Das Arbeitsgesetz sieht vor, das die gesetzliche Höchstarbeitszeit bei acht Stunden am Tag von Montag bis Samstag liegt. Wenn zeitliche Schwankungen vorkommen gilt die Regel, dass im Zeitraum eines halben Jahres im Schnitt acht Stunden pro Arbeitstag nicht überschritten werden und das nicht mehr als zwei Stunden Arbeit pro Tag hinzukommen. Sonderregelungen gelten für Behinderte, Schwangere und Jugendliche.
Als Grundlage der Arbeitszeitregelung dient der Arbeitsvertrag. Neben der regulären Arbeitszeit ist in vielen Verträgen auch die Mehrarbeit geregelt. Zu beachten ist dabei auch, in wie weit im Voraus der Arbeitgeber Überstunden anzukündigen hat.
Betriebliche Notfällen bilden eine Ausnahme, hier kann kurzfristig eine Extraschicht verlangt werden, etwa, wenn nur ein speziell ausgebildeter Mitarbeiter ein Problem lösen kann. Für zusätzliche Aufgaben, die mehrere Arbeitnehmer in einem Betrieb übernehmen können, muss eine gerechte Verteilung gewährleistet sein. Ein Recht auf Überstunden gibt es nicht.
Verweigert ein Mitarbeiter mehrfach die Annahme von Überstunden, kann er wegen Arbeitsverweigerung auf Schadenersatz verklagt oder gekündigt werden.
Sieht der Arbeitsvertrag allerdings keine Überstundenregelung vor, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten.
Weitere Informationen:
Wikipedia/Überstunden
ZeitBlog Arbeitsrecht