Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist das seit zwei Jahren geltende Zugriffsrecht auf Kontodaten seitens der Behörden kein Verstoß gegen das Grundgesetz. Justiz, Finanz- und Sozialbehörden können weiterhin Kontostammdaten wie Name, Geburtsdatum und Kontonummer abrufen, auf Kontostände und Geldbewegungen haben die Behörden nach wie vor keinen Zugriff.
Das Gericht in Karlsruhe wies damit die fünf Verfassungsbeschwerden mit der Begründung ab, das Gesetz vom 01. April 2005 sei mit dem „Recht auf informelle Selbstbestimmung“ kompatibel. Allerdings lenkte das Gericht in dem Punkt ein, als das die Befugnisse der Sozialbehörden zu unpräzise gefasst seien und nachgebessert werden müssten.
Quelle: taz