Archiv für die Kategorie ‘Arbeitsrecht’

Was (nicht) tun in der Arbeitszeit…?

November 25, 2007

Es gibt viele „gängige“ Methoden, die Arbeitszeit mit anderen Dingen als mit Arbeit zu verbringen. Ein paar Urteile aus den vergangenen Jahren klären auf, auf was man dabei lieber verzichten sollte und was erlaubt ist…

Ein sehr beliebtes Mittel, um sich für ein paar Stunden aus dem Büro zu schleichen, ist der Arzttermin. Allerdings ist das bei weitem nicht in allen Fällen arbeitsrechtlich zulässig; nur wer einen „zwingenden“ Grund hat, einen spontanen Darmdurchbruch beispielsweise, oder sich am Kopierer den Hintern verbrennt:) …hat die gesetzliche Erlaubnis für einen Arztbesuch. (Allerdings könnte das unsachgemäße Bedienen des Kopierers unangenehme Folgen für den Arbeitsplatz haben.).

Allgemein gilt: Wer keine akute Erkrankung hat oder der Arzttermin nicht zu einem Zeitpunkt außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann (bspw. bei einem Spezialisten mit langen Wartezeiten o.ä.), hat kein grundsätzliches Recht, während der Arbeitszeit einen Arzt aufzusuchen. Darüber hinaus müssen Arzttermine innerhalb der Arbeitszeit dem Arbeitgeber rechtzeitig bekannt gegeben werden, geschieht dies nicht, kann Abgemahnt und bei Wiederholung gekündigt werden.

Gänzlich verboten ist das unendschuldigte Fehlen am Arbeitsplatz ohnehin. Selbst das (häufige) Verspäten aufgrund von Staus oder verlängerter Anfahrtswege muß vom Arbeitgeber toleriert werden.

Auch wer innerhalb der Arbeitszeit seinen Arbeitsplatz verlässt, um private Besorgungen zu machen, sich die Haare schneiden zu lassen, oder einen Behördengang zu machen riskiert Ärger, wenn er sein Fernbleiben nicht ankündigt und eine Erlaubnis einholt. Selbst der Einkaufsbummel zwischen zwei Kundenbesuchen ist nicht zulässig.

Große Verunsicherung gibt es immer wieder in Punkto private Telefonie und privates Surfen im Netz während der Arbeitszeit. Allgemein darf zwar kurzzeitig privat gesurft und/oder telefoniert werden, dass aber nur sofern kei ausdrückliches Verbot von Seiten des Arbeitgebers vorliegt. (Die Definition von „kurzzeitig“ steht auf einem anderen Blatt.)
Quelle: Die Zeit, Da staunt der Chef/Das Blog zum Arbeitsrecht

Für die Anderen, die Arbeitstiere, die von Ihrem Beruf gar nicht genug bekommen können, hat das Landgericht Frankfurt eine Bremse geschaffen; demnach haben Arbeitgeber darauf zu achten, dass ihre Angestellten nicht zu viel arbeiten. Wird mehr gearbeitet, als die Betriebsvereinbarung vorsieht, muss der Arbeitgeber u.U. seine Mitarbeiter zwangsweise nach Hause schicken.
Quelle: Verlag für die Deutsche Wirtschaft

Baskenmütze fällt unter das Kopftuchverbot…

Juni 29, 2007

„Der Gesetzgeber habe das Recht, das äußere Auftreten von Lehrern zu regeln“, befand laut Tagesspiegel die vorsitzende Richterin in einem Prozess gegen eine junge türkische Lehrerin, die nach dem Kopftuchverbot ersatzweise eine Baskenmütze getragen hatte. Damit wies das Düsseldorfer Arbeitsgericht eine Klage zurück, die die muslimische Lehrerin erstattet hatte, nachdem sie aufgrund der Kopfbedeckung abgemahnt worden war.

Quelle: der Tagesspiegel

Unkündbare Mitarbeiterin entlassen

Juni 25, 2007

Eine Sozialarbeiterin ist nach ihrer vierten Abmahnung wegen schlechter Arbeitsleistung außerordentlich gekündigt worden. Aufgrund ihrer langjährigen Mitarbeit in einem Klinikum war die Beklagte ordentlich unkündbar, das Landesarbeitsgericht Köln erkannte die Kündigung jedoch als wirksam an, da es dem Arbeitgeber unzumutbar gewesen sei, die Mitarbeiterin länger zu beschäftigen (AZ.: 14 Sa 158/06).

(dpa)

Linksammlung zu Bore-out

Juni 21, 2007

Privates surfen am Arbeitsplatz ist ein Kündigungsgrund

Juni 2, 2007

Das Bundesarbeitsgericht hat die Klage eines Bauleiters aus Rheinland-Pfalz an das Landesarbeitsgericht zurückgewiesen. Der Mann war wärend seiner Arbeitszeit zu privaten Zwecken im Internet und hatte pornographische Bilder heruntergeladen und gespeichert. Daraufhin kündigte ihm seine Firma fristlos im Dezember 2004 und ohne Abmahnung mit der Begründung, durch die private Internet-Nutzung hätte der Bauleiter sein Arbeitspensum in der regulären Arbeitszeit nicht bewältigt und bezahlte Überstunden gemacht. Der Angeklagte bestritt im Prozess die Vorwürfe und klagte darüber hinaus gegen eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Das Gericht gab heute in Erfurt das Urteil bekannt, wonach privates Surfen im Internet ein Kündigungsgrund sei. Entscheidend bei der Urteilsfällung sei jedoch der Umfang der privaten Nutzung und die damit vergeudete Arbeitszeit. Zudem könne durch das Herunterladen pornografischer Inhalte der Ruf des Arbeitgebers geschädigt werden.
Eine pauschale Zeitvorgabe für private Nutzung wollte das Gericht nicht machen. Je nach Arbeitsplatz könnten bereits wenige Minuten Surfen die Arbeit entscheidend beeinträchtigen.
Im Urteil des Bundesarbeitsgerichtes heisst es weiter, auch, wenn die private Nutzung eines Internetanschlusses in einem Betrieb gundsätzlich nicht untersagt ist, kann eine erhebliche Pflichtverletzung zur Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigen.
Das Landesgericht hat nun zu klären, ob die Pflichtverletzung des Klägers für eine fristlose Kündigung ausreicht.


Quelle: Computerhilfen.de

Wieder Überstunden?

Mai 16, 2007

In vielen Branchen ist es üblich und an der Tagesordnung, mitunter sehr kurzfristig, Überstunden machen zu müssen. Meist bleibt den Arbeitnehmern nichts Anderes, als diese Extraarbeit in Kauf zu nehmen. Anderswo würde so Mancher gerne zwecks Aufbesserung der Haushaltskasse etwas mehr Arbeiten.

Was ist erlaubt und welche Rechte haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn es um Mehrarbeit geht?

Das Arbeitsgesetz sieht vor, das die gesetzliche Höchstarbeitszeit bei acht Stunden am Tag von Montag bis Samstag liegt. Wenn zeitliche Schwankungen vorkommen gilt die Regel, dass im Zeitraum eines halben Jahres im Schnitt acht Stunden pro Arbeitstag nicht überschritten werden und das nicht mehr als zwei Stunden Arbeit pro Tag hinzukommen. Sonderregelungen gelten für Behinderte, Schwangere und Jugendliche.

Als Grundlage der Arbeitszeitregelung dient der Arbeitsvertrag. Neben der regulären Arbeitszeit ist in vielen Verträgen auch die Mehrarbeit geregelt. Zu beachten ist dabei auch, in wie weit im Voraus der Arbeitgeber Überstunden anzukündigen hat.

Betriebliche Notfällen bilden eine Ausnahme, hier kann kurzfristig eine Extraschicht verlangt werden, etwa, wenn nur ein speziell ausgebildeter Mitarbeiter ein Problem lösen kann. Für zusätzliche Aufgaben, die mehrere Arbeitnehmer in einem Betrieb übernehmen können, muss eine gerechte Verteilung gewährleistet sein. Ein Recht auf Überstunden gibt es nicht.

Verweigert ein Mitarbeiter mehrfach die Annahme von Überstunden, kann er wegen Arbeitsverweigerung auf Schadenersatz verklagt oder gekündigt werden.

Sieht der Arbeitsvertrag allerdings keine Überstundenregelung vor, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten.

Weitere Informationen:
Wikipedia/Überstunden
ZeitBlog Arbeitsrecht