ALG II-Empfängern droht ab sofort die Kontoabfrage bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch.
Bisher haben vorallem die Finanzbehörden, der Zoll und die Polizei auf private Kontobewegungen und -Stände zugegriffen, als Mittel, um Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu bekämpfen. Einige Sozialbehörden dürfen seit April 2005 auf diesem Weg Informationen über Kontonummern abfragen, erst neuerdings ist auch die EInsicht der Kontobewegungen erlaubt.
Möglich macht dies die Unternehmnessteuerreform, wie die Zeit berichtet. Demnach müssen die Behörden vor einer Kontoabfrage nicht einmal den Betroffenen informieren, sondern können sich darauf berufen, dass „ein vorheriges Auskunftsersuchen keinen Erfolg verspricht“.
Quelle: Die Zeit