Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), hat in einem offenen Brief an das Bundesarbeitsministerium die mittelfristige Abschaffung der Künstlersozialkasse (KSK) gefordert. Grund dafür ist der wachsende Unmut und die steigende Zahl an Beschwerden von Unternehmen gegen die seit Juli verschärften Kontrollen der Zahlungen an die KSK durchgeführt werden.
Die KSK ist eine Besonderheit unter den Sozialversicherungen, Künstler und Publizisten können zu sehr günstigen Konditionen in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen. Derzeit beträgt der Satz 5,1% des jeweiligen Honorars, ab Anfang 2008 wird er auf 4,9% gesenkt.
Die Hälfte davon zahlt jeweils der Versicherte, den Rest übernimmt zu 60% der Auftraggeber und zu 40% der Bund.
Um die Zahlungen besser Überwachen zu können, hat die große Koalition die Kontrolle über die KSK der Deutschen Rentenversicherung übergeben. Deren 3600 Sozialversicherungsprüfer haben nun seit Juli 2007 den Auftrag insgesamt ca. 280.000 Unternehmen auf korrekte Abgaben rückwirkend auf die letzten 5 Jahre zu überprüfen. In den letzten vier Monaten habe sich aufgrund dessen herausgestellt, dass zahlreiche Unternehmen nicht oder nur teilweise ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. Kann nun eine Firma innerhalb von 4 Wochen keine lückenlose Zahlung nachweisen drohen zum Teil erhebliche Nachzahlungen.
Die DIHK warnt vor einer drohenden Insolvenz kleiner und mittelständischer Unternehmen und fordert, die Prüfung auf gegenwärtige und zukünftige Abgabeforderungen zu beschränken. Weiter kritisiert sie die KSK, da diese auch dann von Unternehmen Abgaben verlangt, obwohl gebuchte Künstler, Publizisten, Programmierer oder Web-Designer im Ausland leben oder gar nicht Mitglied in der KSK sind. Das führe unter den Betrieben zu Unsicherheiten darüber, wann Abgaben fällig würden.
„Diese Schwierigkeiten, die sich durch die verstärkte Prüfung der Abgabepflicht ergeben, machen eindrücklich die Webfehler der Künstlersozialversicherung deutlich. Sie ist insgesamt unsystematisch und bürokratisch. Sinnvoll wäre es daher – jenseits der Lösung der aktuellen Probleme – diese Sonderform einer Sozialversicherung mittelfristig nicht weiter fortzuführen.“ – A. Dercks, DIHK
Das Bundesarbeitsministerium hat die Forderung nach Einstellung der rückwirkenden Prüfung jedoch bereits mit dem Argument zurückgewiesen, dass Unternehmen, die ihre Zahlungen geleistet hätten nicht benachteiligt werden dürften.
Quelle: FTD