Archiv für November 2007

Internethandel boomt weiter.

November 28, 2007

10,9 Mrd. Euro Umsatz durch Internethandel erwartet man für das laufende Jahr 2007. Das ist viel wie nie zuvor und zeigt wiedermal, dass das Medium Internet zunehmend an Vertrauen gewinnt.

Die Studie des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels (BVH), aus der diese Zahl hervor geht, besagt weiter, dass etwa Zwei Dittel der Umsätze auf Einkäufe wie Bekleidung, Unterhaltungselektronik oder CD’s entfallen, das letzte Drittel auf Dienstleistungen wie Reisetickets oder Software. Am liebsten bestellen die Deutschen Bekleidung und Schuhe, rund 40% der Umsätze entfallen auf diese Warengruppe.

Damit hat das Internet nebenbei die Klassiker Telefon- und Katalogbestellung auf die Plätze zwei und drei verwiesen und ist nun das beliebteste Mittel zur Bestellung im Versandhandel. (Wobei 73% der User allerdings vor der Bestellung immer noch mal gerne einen Blick in den „echten“ Katalog werfen, um sich zu informieren.)

Quelle: Bundesverband des Deutschen Versandhandels

Stellenangebot: Der BND sucht…

November 27, 2007

„…freiberufliche MitarbeiterInnen mit hervorragenden Sprachfertigkeiten für asiatische-, arabische- und afrikanische Sprachen und Dialkete sowie Chinesisch und Russisch.“

Es sind sicher Dialekte gemeint.
Insgesamt sucht der BND zur Zeit eine ganze Reihe Übersetzer, Ingeneure, Informatiker u.ä., wer also derzeit auf Jobsuche ist und sich mit einem Tarifgehalt plus „behördenspezifische Zulage“ einrichten kann hier lang.

Eine kleine Einschränkung hat’s: Schwatzhaftigkeit ist nicht erwünscht:
„Bitte behandeln Sie Ihre Bewerbung beim Bundesnachrichtendienst ebenso diskret, wie Sie es von uns erwarten.“

Geld verdienen im Internet: handeln.de

November 26, 2007


Eigentlich müsste es dieses Mal besser heißen: Werbung machen im Internet: Provision via handeln.de. Eine neue Plattform hat eine alte Idee neu aufgelegt; bei handeln.de erstellen User aus einem vorgegebenen Sortiment aus Produkten aller Coleur einen „eigenen“ Shop, den es dann zu bewerben gilt. Finden sich Käufer, kassiert der Shopbesitzer eine Verkaufsprovision.

Amazon z.B.vertreibt seit Jahren erfolgreich Bücher nach diesem Prinzip (siehe as-store am Blogende:)), das neue an handeln.de ist nur, dass man versucht, über die Zeit “ Über kurz oder lang soll alles, was sich übers Internet verkaufen lässt, von unseren Händlern angeboten werden“ kann. (Zitat handeln.de).

Nun denn, wir haben uns das mal angesehen und einen Shop eröffnet, quasi als Langzeitbeobachtungs-Projekt. Das Warenangebot ist zur Zeit noch recht überschaubar, aber wie schon erwähnt arbeiten die Verantwortlichen daran. Das Einrichten ist gewohnt einfach, alles was man braucht ist ein Name für den eigenen Shop und unerklärlicher Weise ist auch ein Slogan zwingend erforderlich. Wenn man das hat, ist das schwerste geschafft.

Wenn man den Herstellern und Partneranbietern das Werben abnehmen soll, erwartet man natürlich die obligatorischen Hilfsmittel, sprich Widgets, Buttons, Hilfsprogramme, Banner, etc, aber davon ist man bei handeln.de leider noch weit entfernt. Alles, was es an Unterstützung bisher gibt sind Gutscheine für Yahoo und kostenlose Visitenkarten, einem kostenlosen Stempel (wofür?) und ein paar Links zu Info-Portalen. (Tip an die Entwickler: Stylefeeder hat schönes Spielzeug für Shopping-Verrückte)

Also warten wir mal ab, wie sich handeln.de entwickelt, es ist ja gerade erst drei Tage alt.

P.S. Unser Shop ist erst ein paar Minuten alt, wenn die Plattform sich entwickelt, dann bauen wir aus, aber im Moment haben wir erst ein Produkt im Angebot: eine 1/2 Hebelumschaltratsche mit Schnellauswurfmechanik. Bei Interesse hier klicken.

Was (nicht) tun in der Arbeitszeit…?

November 25, 2007

Es gibt viele „gängige“ Methoden, die Arbeitszeit mit anderen Dingen als mit Arbeit zu verbringen. Ein paar Urteile aus den vergangenen Jahren klären auf, auf was man dabei lieber verzichten sollte und was erlaubt ist…

Ein sehr beliebtes Mittel, um sich für ein paar Stunden aus dem Büro zu schleichen, ist der Arzttermin. Allerdings ist das bei weitem nicht in allen Fällen arbeitsrechtlich zulässig; nur wer einen „zwingenden“ Grund hat, einen spontanen Darmdurchbruch beispielsweise, oder sich am Kopierer den Hintern verbrennt:) …hat die gesetzliche Erlaubnis für einen Arztbesuch. (Allerdings könnte das unsachgemäße Bedienen des Kopierers unangenehme Folgen für den Arbeitsplatz haben.).

Allgemein gilt: Wer keine akute Erkrankung hat oder der Arzttermin nicht zu einem Zeitpunkt außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden kann (bspw. bei einem Spezialisten mit langen Wartezeiten o.ä.), hat kein grundsätzliches Recht, während der Arbeitszeit einen Arzt aufzusuchen. Darüber hinaus müssen Arzttermine innerhalb der Arbeitszeit dem Arbeitgeber rechtzeitig bekannt gegeben werden, geschieht dies nicht, kann Abgemahnt und bei Wiederholung gekündigt werden.

Gänzlich verboten ist das unendschuldigte Fehlen am Arbeitsplatz ohnehin. Selbst das (häufige) Verspäten aufgrund von Staus oder verlängerter Anfahrtswege muß vom Arbeitgeber toleriert werden.

Auch wer innerhalb der Arbeitszeit seinen Arbeitsplatz verlässt, um private Besorgungen zu machen, sich die Haare schneiden zu lassen, oder einen Behördengang zu machen riskiert Ärger, wenn er sein Fernbleiben nicht ankündigt und eine Erlaubnis einholt. Selbst der Einkaufsbummel zwischen zwei Kundenbesuchen ist nicht zulässig.

Große Verunsicherung gibt es immer wieder in Punkto private Telefonie und privates Surfen im Netz während der Arbeitszeit. Allgemein darf zwar kurzzeitig privat gesurft und/oder telefoniert werden, dass aber nur sofern kei ausdrückliches Verbot von Seiten des Arbeitgebers vorliegt. (Die Definition von „kurzzeitig“ steht auf einem anderen Blatt.)
Quelle: Die Zeit, Da staunt der Chef/Das Blog zum Arbeitsrecht

Für die Anderen, die Arbeitstiere, die von Ihrem Beruf gar nicht genug bekommen können, hat das Landgericht Frankfurt eine Bremse geschaffen; demnach haben Arbeitgeber darauf zu achten, dass ihre Angestellten nicht zu viel arbeiten. Wird mehr gearbeitet, als die Betriebsvereinbarung vorsieht, muss der Arbeitgeber u.U. seine Mitarbeiter zwangsweise nach Hause schicken.
Quelle: Verlag für die Deutsche Wirtschaft

Keine Haftung bei Tod auf Betriebsfeier

November 24, 2007

Die Saison der betrieblichen Weihnachtsfeiern steht vor der Tür, daher hier ein kurzer Hinweis:

Nicht nur, dass man sich unter Alkoholeinfluss ganz fürchterlich daneben benehmen und blamieren kann, sollt man -unter welchen Umständen auch immer- auf einer Betriebsfeier in alkoholisiertem Zustand zu Tode kommen, muss der Betrieb dafür keine Haftung übernehmen.

Ein Mitarbeiter einer Firma war auf einem Betriebsausflug von Bord eines Schiffes gestürzt und ertrunken. Die gerichtliche Obduktion hatte daraufhin ergeben, dass er zum Zeitpunkt des Sturzes 2,99 Promille im Blut hatte. Die Witwe des Mannes verklagte das Unternehmen daraufhin auf Schadenersatz; die Klage wurde abgewiesen. Wer bei Betriebsfeiern trinkt handelt auf eigene Verantwortung.
(Az.: 17 U 11/07)

Also lieber mal ein Glas Wasser zwischendurch: dabei zugucken, wie sich die Anderen blamieren, macht auch Spaß:)

Quelle: n-tv

[Update] Weitere Urteile und sinnvolle Hinweise zum Thema betriebliche (Weihnachts-)Feier